Bundessozialgericht: Jobcenter beendet Rechtsstreit um zehn Cent

Ein Jobcenter in Thüringen hat einen skurrilen Rechtsstreit mit einer Hartz IV-Empfängerin beendet und auf den Gang vor das Bundessozialgericht verzichtet.

In einem aktuellen Fall wurde ein Jobcenter in Thüringen vom Sozialgericht Nordhausen zu einer Nachzahlung von 10 Cent gegenüber einer Hartz IV-Empfängerin verurteilt. Die Behörde hatte hiergegen Berufung eingelegt. Das Landessozialgericht Erfurt lehnte diese jedoch ab, weil die Richter es nicht für gerechtfertigt ansahen, dass wegen derart niedriger Beträge die Gerichte beschäftigt werden.

Jobcenter stellt Rechtsstreit ein

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis verzichtet nun auf weitere rechtliche Schritte. «Wir sind keine Behörde, die aus "Prinzipienreiterei" gegen Hartz IV-Empfänger vorgeht und Steuergelder für Klagen verschwendet», betonte das Jobcenter.

Das Jobcenter war selbst in tausenden Fällen wegen Kleinbeträgen verklagt worden. Deshalb hatte es ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht angestrebt. Inzwischen habe das Gericht in einem Grundsatzurteil solche Klagen auf Cent-Beträge für unzulässig erklärt. Deshalb habe auch der Rechtsstreit mit einer Hartz IV-Empfängerin um die zehn Cent seine grundsätzliche Bedeutung verloren, sagte eine Sprecherin. Damit ist der skurrile Rechtsstreit um 10 Cent beendet.

dpa
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