Mietfahrzeuge für Selbstfahrer müssen alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung[2] und benötigen eine besondere Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies kann dazu führen, dass die Kosten für Mietfahrzeuge für Selbstfahrer für die Autovermieter höher sind. Allgemeine Pkw müssen nach Erstzulassung erst nach 36 Monaten, dann alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden.[3] Die Kosten für die Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung betragen beim TÜV direkt – je nach Modell, Prüfstelle und Region unterschiedlich – zwischen 95 und 110 EUR.[4] In den Kfz-Werkstätten wird die Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung für 100–120 EUR angeboten. Die Pflicht zur jährlichen Hauptuntersuchung kommt aber bei Mietwagen kaum zum Tragen. Die meisten Vermieter bringen ihre Mietfahrzeuge nach wenigen Monaten als Gebrauchtwagen wieder in den Markt.

[2] Vgl. Anlage VIII zur StVZO, Ziff. 2.2.
[3] Vgl. Anlage VIII zur StVZO, Ziff. 2.1.2.1.

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