Musterschreiben: Außerordentliche fristlose Kündigung
Herrn/Frau/Firma
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Mietverhältnis Bahnhofplatz 10, 2. Obergeschoss in 82139 Starnberg
Hier: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen nachhaltig erheblicher Störung des Hausfriedens
Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________,
leider sehe ich mich gezwungen, das Mietverhältnis über die Wohnung in der Liegenschaft Bahnhofplatz 10, 2. Obergeschoss in 82139 Starnberg, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Bad, WC und Balkon nebst zugehörigem Kellerraum Nr. 5, das wir mit Mietvertrag vom 14. Mai 2024 begründet hatten,
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außerordentlich fristlos zu kündigen. |
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Ich gewähre Ihnen eine Räumungsfrist bis zum 30. September 2025.
Hilfsweise
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kündige ich das Mietverhältnis ordentlich zum 30. November 2025 unter Beachtung der Kündigungsfrist des § 573 Abs. 1 BGB. |
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Gemäß § 569 Abs. 2 BGB kann ein Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, sodass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragspartei, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zu dessen ordentlicher Beendigung nicht zugemutet werden kann. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.
Bereits in meiner Abmahnung vom 25. April 2025 hatte ich wiederholte nächtliche Lärmbelästigungen aus Ihrer Wohnung moniert. Entsprechendes erfolgte mit meiner weiteren Abmahnung vom 30. Juni 2025. Ich hatte Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich weitere Störungen des Hausfriedens zum Anlass einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nehmen würde. Folgende weitere Lärmbelästigungen waren in jüngster Vergangenheit zu beklagen: