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Geringfügig entlohnte Beschäftigung, Arbeitsvertrag

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Kurzbeschreibung

Standardarbeitsvertrag für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob). Das Muster beinhaltet alle Besonderheiten gegenüber sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsverträgen.

  • Vertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation

Eine Aushilfskraft soll im Rahmen eines klassischen "Minijobs" angestellt werden, und zwar vom Grundgedanken her auf Dauer. Für eine solche unbefristete geringfügig entlohnte Beschäftigung dient dieses Muster. Dabei handelt es sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht um ein echtes Arbeitsverhältnis und einen Unterfall der Teilzeitarbeit. Die Hauptbedeutung der geringfügig entlohnten Beschäftigung liegt jedoch in der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung durch die pauschalierte Abgabenpflicht.

Nicht geeignet ist dieses Muster dagegen für folgende Situationen:

  • Die Aushilfskraft soll als geringfügig entlohnte/r Beschäftigte/r im Privathaushalt angestellt werden.
  • Die Aushilfskraft wird nach dem voraussichtlichen Arbeitsanfall regelmäßig mehr als 603 EUR verdienen. Dann führt an einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, z. B. in Teilzeit, kein Weg vorbei.
  • Mit der Aushilfskraft soll Abrufarbeit nach § 12 TzBfG vereinbart werden. Die Arbeitsstunden sollen flexibel festgelegt werden und die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen der geringfügig entlohnten Beschäftigung werden voraussichtlich nicht erfüllt.
  • Sofern die Aushilfskraft nur befristet eingestellt werden soll, etwa als Elternzeitvertretung oder als echte Aushilfe im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung, ist dieses Muster entsprechend anzupassen.
  • Die Aushilfskraft soll als freier Mitarbeiter, d. h. als selbstständiger Dienstleister, tätig werden.
  • Die Aushilfskraft ist Praktikant/in, Volontär/in oder Auszubildende/r.

Rechtlicher Hintergrund

Auf geringfügig entlohnte Beschäftigte sind g...

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