Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes auf Sachmittelausstattung

Haufe Redaktion
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Leitsatz

Das einzelne Betriebsratsmitglied hat keinen eigenen, betriebsverfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf Sachmittelausstattung (hier: freigeschaltete E-Mail Adresse) unabhängig von einer Beschlussfassung durch den Betriebsrat als betriebsverfassungsrechtlichem Organ

Sachverhalt

Die Beteiligten stritten über den Anspruch zweier Betriebsratsmitglieder auf freigeschaltete E-Mail-Adressen, die auch externe Kommunikation ermöglichen sollten.

Zur Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit stellt die Arbeitgeberin den Mitgliedern des Betriebsrates E-Mail-Adressen unter ihrer Domain "A-online.de" zur Verfügung. Solche E-Mail-Adressen sind nur untereinander kommunikationsfähig. Für den Betriebsratsvorsitzenden sowie dessen Stellvertretung ist auch ein externer Gebrauch der E-Mail Adressen möglich. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2023 verlangten die beiden Betriebsratsmitglieder individuell die Freischaltung ihrer Adressen und beriefen sich auf § 40 Abs. 2 BetrVG. Sie argumentierten, die Verweigerung behindere ihre Betriebsratstätigkeit; ein Beschluss des Betriebsrats als Gremium sei nicht erforderlich. Andernfalls könne eine Mehrheit im Betriebsrat einer Minderheit notwendige Sachmittel verwehren.

Entscheidung

Die Anträge hatten keinen Erfolg.

Das Gericht stellte klar, dass § 40 BetrVG keine individuellen Ansprüche einzelner Betriebsratsmitglieder begründet, sondern ausschließlich an den Betriebsrat als Gremium adressiert sei. Das BetrVG unterscheide ausdrücklich zwischen Rechten und Pflichten einzelner Mitglieder (§ 37 BetrVG) und solchen des Betriebsrats als Organ. Der Wortlaut und die Systematik des § 40 BetrVG verdeutlichten, dass dieser allein das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat regele und eben gerade nicht zu einzelnen Betriebsratsmitgliedern. Auch der Sinn ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 84 BPersVG (und ... / 3.10.6 Disziplinarklage
    1
  • Schichtarbeit / 4 Schichtarbeit
    1
  • Altersgrenze / 2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 33 Abs. 1a TVöD
    0
  • Altersgrenze / 4.1 Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 5 TVöD
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe VIII
    0
  • Anlage 1a zum BAT VKA / Vergütungsgruppe Vlll
    0
  • Arbeitsunfähigkeit / 9 Anzeigepflicht
    0
  • Arbeitszeit / 2.4.1 Gleitzeitmodelle
    0
  • Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit
    0
  • Ausbildung / 2.3.2.2 Freistellung gem. § 12a TVAöD
    0
  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a
    0
  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    0
  • Entgelt / 3.7.1 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
    0
  • Entgeltordnung VKA / VI. Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 77 BPersVG (und ... / 3.4.3 Sonstige innerdienstliche Angelegenheiten
    0
  • Jansen, SGB IV § 90 Aufsichtsbehörden / 2.1 Aufsichtsbehörden des Bundes
    0
  • Jubiläumszuwendung (§ 39 BAT) / 2.1 Jubiläumsdienstzeit
    0
  • Jung, SGB VII § 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden / 2 Rechtspraxis
    0
  • Kinderbezogene Entgeltbestandteile / 1.1.2.1 Anspruchsberechtigung übergeleiteter Beschäftigter
    0
  • Musikschullehrer / 4.1 Arbeitszeit
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Optimal managen: Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst
Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst
Bild: Haufe Shop

Das Buch erläutert die Methoden der aufgaben- bzw. prozessorientierten Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst und zeigt, wie Zeiten und Mengen transparent und fortschreibungsfähig ausgewiesen werden können.


LAG Hamm 7 TaBV 35/24
LAG Hamm 7 TaBV 35/24

Entscheidungsstichwort (Thema) Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitglieds auf Sachmittelausstattung (hier: freigeschaltete E-Mail-Adresse) Leitsatz (amtlich) Das einzelne Betriebsratsmitglied hat keinen eigenen, ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren