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Sommer, SGB V § 158 Zusammenschlusskontrolle bei Vereini ... / 2.1 Zusammenschlusskontrolle nach dem GWB (Abs. 1)

Norbert Finkenbusch
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Rz. 5

Die Norm schreibt die Anwendung des GWB über die Zusammenschlusskontrolle bei freiwilligen Vereinigungen von Krankenkassen vor. Auf andere Organisationsakte (z. B. zwangsweise Vereinigung nach § 156) ist die Vorschrift nicht anwendbar. Die "entsprechende Anwendung" des GWB beruht darauf, dass Krankenkassen sowohl nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 16.3.2004, C-264/01) als auch des BSG (Urteil v. 22.6.2010, B 1 A 1/09 R) keine Unternehmen sind, auf die das GWB unmittelbar anwendbar ist. Erst durch die "entsprechende Anwendung" des GWB wird die Zuständigkeit und Beteiligung des Bundeskartellamtes (BKartA) für das Verfahren bei der Vereinigung von Krankenkassen begründet.

 

Rz. 6

 
Entsprechend anwendbare Vorschriften des GWB Inhalt
1. Teil 7. Kapitel Die §§ 35 bis 43a GWB enthalten die Grundlagen einer Zusammenschlusskontrolle durch das BKartA.
§ 48 Zuständigkeit der Kartellbehörden
§ 49 Zusammenarbeit von Bundeskartellamt und oberster Landesbehörde
§ 50f Abs. 2 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§§ 54 bis 81 Abs. 2, 3 Nr. 3, 81a bis 81g, 82, 83 bis 86 Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren, Beschwerden, Bußgeld
§ 86a Vollstreckung

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