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LAG Berlin Urteil vom 25.06.2001 - 18 Sa 2595/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bewährungszeit vor dem 01.07.1991

 

Normenkette

BAT-O §§ 23a, 19; ÄndTV Nr. 2 § 2 Nr. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 06.10.2000; Aktenzeichen 91 Ca 17677/00)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 16.10.2002; Aktenzeichen 4 AZR 521/01)

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. Oktober 2000 – 91 Ca 17677/00 – wird unter Einschluss der Klageerweiterung auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger bereits gemäß der Vergütungsgruppe I b BAT-O zu bezahlen ist bzw. ob die Korrektur der dem Kläger nach dieser Vergütungsgruppe gezahlten Vergütung ab 1. Dezember 1998 gerechtfertigt ist sowie in der Berufungsinstanz im Wege der Klageerweiterung darüber, welche Zeiten früherer Tätigkeiten ihm als Beschäftigungs- bzw. Bewährungszeit insoweit anzurechnen sind.

Der am 17. Juli 1944 geborene Kläger, der eine wissenschaftliche Hochschulbildung abgeschlossen hat, war in der Zeit vom 1. Oktober 1971 bis zum 28. Februar 1987 am Bezirkskrankenhaus in Görlitz beschäftigt, und zwar vom 1. Oktober 1971 bis zum 31. Mai 1976 als wissenschaftlicher Assistent und anschließend als wissenschaftlicher Oberassistent. Er hatte am Bezirkskrankenhaus Görlitz die Stelle als Laborleiter inne. Vom 1. März 1987 bis zum 15. Dezember 1987 arbeitete der Kläger als wissenschaftlicher Assistent an der Karl-Marx-Universität in Leipzig. Das Arbeitsverhältnis dort endete durch einen Aufhebungsvertrag, weil es in Leipzig zu dieser Zeit keine funktionsfähige Synagoge und keine jüdische Gemeinde gab und der Kläger aus religiösen Gründen nach Berlin wechseln wollte, wo es eine Synagoge und eine jüdische Gemeinde gab. Der Kläger ist seit dem 16. Dezember bei der Beklagten als w...

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