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EuGH Urteil vom 12.12.2002 - C-442/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Weigerung des Garantiefonds für Arbeitsentgelt zur Zahlung der salarios de tramitación im Rahmen seiner subsidiären Haftung. Umfang des Begriffs „Ansprüche von Arbeitnehmern aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen” in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 80/987/EWG im Hinblick auf die salarios de tramitación, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund der Rechtswidrigkeit einer Kündigung zu zahlen hat. Unmittelbare Anwendbarkeit von Art. 1 der Richtlinie 80/987/EWG. Begriff Arbeitsentgelt im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 80/987/EWG. Abhängigkeit der Zahlung der salarios de tramitación vom Erlass einer gerichtlichen Entscheidung

 

Normenkette

EGVtr Art. 234

 

Beteiligte

Rodríguez Caballero

Ángel Rodríguez Caballero

Fondo de Garantía Salarial (Fogasa)

 

Verfahrensgang

Tribunal Superior de Justicia de Castilla La Mancha (Spanien)

 

Tenor

1. Ansprüche auf salarios de tramitación sind unabhängig davon als Ansprüche von Arbeitnehmern aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen, die das Arbeitsentgelt betreffen, im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und 3 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu betrachten, in welchem Verfahren sie festgestellt worden sind, wenn solche Ansprüche nach der maßgeblichen nationalen Regelung die Haftung der Garantieeinrichtung dann auslösen, wenn sie durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt sind, und wenn eine andere Behandlung solcher Ansprüche dann, wenn sie in einem Güteverfahren festgestellt wurden, nicht objektiv gerechtferti...

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