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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bund und Kommunen – Erläuterungen zur Tarifeinigung und zum TV Inflationsausgleich

Jutta Schwerdle
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1 Einführung, Überblick über die Tarifeinigung

In der vierten Verhandlungsrunde am 22. April 2023 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt.

Die Gewerkschaften hatten mit Schreiben vom 11. Oktober 2022 für die Tarifrunde insbesondere folgende Forderungen erhoben: Erhöhung der Entgelte um linear 10,5 %, mindestens jedoch um einen Sockelbetrag von 500 Euro; Erhöhung der Auszubildenden- und Praktikantenentgelte um 200 Euro; Geltung ab dem 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit von 12 Monaten; Verlängerung des TV FlexAZ.

Grundlage der nunmehr erzielten Tarifeinigung ist die Empfehlung der Schlichtungskommission vom 14. April 2023.

Überblick über die wichtigsten Punkte der Tarifeinigung vom 22. April 2023:

  • Der "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)" vom 22. April 2023 sieht steuerfreie und in der Sozialversicherung beitragsfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor. Die Beschäftigten erhalten bei Vollzeitbeschäftigung einmalig im Juni 2023 eine Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro, anschließend monatlich 220 Euro im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024, Teilzeitkräfte erhalten die Zahlung anteilig. Die Einzelheiten sind in Ziffer 2 erläutert.
  • Ab 1. März 2024 erhöhen sich die Tabellenentgelte der Beschäftigten um 200 Euro (Sockelbetrag). Diese so ermittelten Beträge erhöhen sich sodann zusätzlich um 5,5 Prozent. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, erhöht sich das bisherige Tabellenentgelt mindestens um 340 Euro (Mindestbetrag). Einzelheiten sind in Ziffer 3 dargestellt.
  • Auszubildende, Studierende in dualen Studiengängen sowie...

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