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Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern

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Teil A Gemeinsame Regelungen für Bund und VKA

  1. Entgelt

    1. Entgelttabelle

      Die Anlage A (Bund) zum TVöD wird

      • zum 1. März 2018 wie aus Anhang 1[1],
      • zum 1. April 2019 wie aus Anhang 2 und
      • zum 1. März 2020 wie aus Anhang 3 ersichtlich gefasst.

      Die Anlage A (VKA) zum TVöD wird

      • zum 1. März 2018 wie aus Anhang 4,
      • zum 1. April 2019 wie aus Anhang 5 und
      • zum 1. März 2020 wie aus Anhang 6 ersichtlich gefasst.

      [Hinweis: Die Beträge in der Anlage A (Bund) und der Anlage A (VKA) sind bis auf die Werte der Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c identisch.]

    2. Einmalzahlung

      Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 6 erhalten mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250,00 Euro.

  2. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

    1. Entgelterhöhung

      Die Entgelte der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten erhöhen sich

      • ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro und
      • ab 1. März 2019 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro.
    2. Übernahme von Auszubildenden

      § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – (Übernahme von Auszubildenden) wird ab dem 1. März 2018 wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.

    3. Urlaub

      Der Urlaubsanspruch nach § 9 Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG –, § 9 Abs. 1 Satz 1 TVAöD – Besonderer Teil Pflege – und § 10 TVPöD beträgt ab dem Urlaubsjahr 2018 bei Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage. Der Zusatzurlaub für Auszubildende im Schichtdienst nach § 9 Abs. 1 Satz 2 TVAöD – BT-Pflege – bleibt unberührt.

  3. Betrieblich-schulische Ausbildungsverhältnisse und duale Studiengänge

    Die Tarifvertragsparteien werden nach Klärung mit dem Bundesgesundheitsministerium, ob die Vergütungen für die Auszubildenden in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen ab Inkrafttreten eines entsprechenden Tarifvertrages oder erst mit den nächs...

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