Christian Wäldele
, Jutta Schwerdle
1 Einführung
Kaum eine Tarifrunde gestaltete sich so langwierig wie die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-VKA) im Jahr 2022. Erst zum 1. Oktober 2024 wird hinsichtlich der Umsetzung der im Jahr 2022 beschlossenen Tarifänderungen der Schlusspunkt gesetzt werden.
Die Grundsatzeinigung über die tariflichen Neuregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst erzielten die Tarifvertragsparteien am 22. Mai 2022. Doch erst im Oktober 2022 – nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen – konnten die Tarifvertragsparteien die Tariftexte veröffentlichen.
Die Änderungen traten zu vollkommen unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Beispielhaft seien genannt:
- der Anspruch auf die Regenerationstage zum 1. Januar 2022,
- der Anspruch auf die Sozial- und Erziehungsdienst-Zulage zum 1. Juli 2022,
- weitere Regelungen, insbesondere der Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten, sind formal bereits zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten, allerdings erst zum 1. Oktober 2024 umzusetzen.
2 Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten zum 1. Oktober 2024
Seit der Neugestaltung der Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (sog. "S-Entgelttabelle") im Jahr 2009 existieren in der S-Entgelttabelle besondere Stufenlaufzeiten. Dies betrifft die Stufen 2 und 3 sämtlicher S-Entgeltgruppen. Weitere Besonderheiten bestehen in den Entgeltgruppen S 4 und S 8b hinsichtlich bestimmter Fallgruppen.
Diese besonderen Stufenlaufzeiten und abweichende Regelungen zur Endstufe für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst werden zugunsten der Anwendung der allgemeinen Regelungen zu den Stufenlaufzeiten aufgelöst.
Zu begrüßen ist, dass damit eine der zahlreichen tarifrechtlichen Besonderheiten verschwindet. Allerdings gilt es die komplexen Überleitungsregelungen zu beachten.
2.1 Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten in den Stufen 2 und 3
Die eigentlich zweijährige Stufenlaufzeit in der Stufe 2 und dreij...