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Langzeitkonten

Christiane Droste-Klempp, Stefanie Hock
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Zusammenfassung

 
Überblick

Langzeitkonten bieten den Beschäftigten die Möglichkeit längerer Freistellungen, z. B. für ein "Sabbatical" (eine "Auszeit" für die private Lebensgestaltung z. B. für eine Weltreise), für einen vorgezogenen Ruhestand oder für sonstige Zwecke, wie z. B. Verlängerung einer Elternzeit, für Pflegezeiten oder für die Nutzung zur beruflichen Weiterbildung. Zudem ist auch denkbar, das Wertguthaben des Langzeitkontos für eine Teilzeitbeschäftigung über einen bestimmten Zeitraum mit aufgestocktem Entgelt zu verwenden.

Das Langzeitkonto kann auch genutzt werden als Personalinstrument in einer Krise, die zu Auslastungsdefiziten und einem Personalüberhang führt. Neben Kurzarbeit und Aufhebungsvertrag kann es eine interessante Option darstellen, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, nach Ablauf der Auszeit des Beschäftigten dessen Arbeitskraft in vollem Umfang wieder zu benötigen.

Die Bedeutung von Langzeitkonten steigt auch im öffentlichen Dienst, da viele Arbeitgeber – nach der Nichtverlängerung des Geltungsbereichs des TV FlexAZ und damit dem Entfallen eines (bedingten) Rechtsanspruchs der Mitarbeiter auf den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung– den Beschäftigten „nur“ noch das Ansammeln normaler Arbeitszeit-/Wertguthaben anbieten. Dies zum einen, weil es für den Arbeitgeber kostengünstiger ist als die Vereinbarung einer Altersteilzeit (keine Aufstockung), zum anderen, weil es auch ein Bindungsinstrument für jüngere Beschäftigte sein kann (Attraktivität der Einrichtung).

1 Gesetzliche Rahmenbedingungen für Langzeitkonten

Sozialrechtlich besteht ein rechtlicher Rahmen für Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten seit 1998 durch das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen", kurz: Flexi-Gesetz.[1]

Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingunge...

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