Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hausgeldforderungen im Wohnungseigentum / 4.2.1 Vorschüsse

Dr. Oliver Elzer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlten Vorschusses entsteht nicht bereits durch eine Zahlung, für die kein Bedarf besteht oder durch eine Einnahme der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Für einen Rückzahlungsanspruch bedarf es vielmehr eines Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG, mit dem nachträglich die Höhe der Vorschüsse angepasst wird.[1] Hat der Wohnungseigentümer die Vorschüsse bereits erfüllt, entsteht durch die Anpassung ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 BGB (Wegfall des Rechtsgrundes).[2] Hat er die Ansprüche noch nicht erfüllt, erhält er in Höhe des Anpassungsbetrags hingegen eine Einrede. Daneben bedarf es keines gesonderten "Auskehrungsbeschlusses".[3] Die Anpassung der Vorschüsse ist an die Stelle des Beschlusses über ein Guthaben getreten, damit es keine "fiktiven" Guthaben gibt. Zu diesen könnte es kommen, da sich der Nachschuss anhand der Soll-Vorschüsse errechnet.

 

Beispiel

Wohnungseigentümer Harald R. musste für das Jahr 2021 insgesamt 2.400 EUR als Vorschuss zahlen. Nach seiner Einzeljahresabrechnung entfallen auf R. 2.200 EUR.

Fall 1

R. hat 2.400 EUR Vorschuss gezahlt. Dann sind mit einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nachträglich seine Vorschüsse auf 2.200 EUR anzupassen. R. kann deshalb nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 BGB von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Rückzahlung der zu viel gezahlten 200 EUR verlangen. Das wird am besten so beschlossen, ist meines Erachtens aber nicht zwingend. Unklar ist noch, ob für die einzelnen Monate bestimmt werden muss, welcher Rechtsgrund entfallen ist. Meines Erachtens ist das zu bejahen.[4]

Fall 2

R. hat 2.000 EUR Vorschuss gezahlt. Auch dann sind mit einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nachträglich seine Vorschüsse auf 2.200 EUR anzupassen. R. kann nach § 812 BGB von der Gemein...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.300
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    943
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    933
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    858
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    743
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    743
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    732
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    729
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    703
  • Jubiläumszuwendung
    689
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    674
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    668
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    646
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    629
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    596
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    578
  • Jubiläumsgeld
    571
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    567
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    537
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    530
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold

Top-Themen

Energiemanagement Smarthome smart

Die neue Ära des Energiemanagements

mehr

Changemaker_Weg_ins_Licht_Entscheidung

Der Verwaltungsbeirat der WEG

mehr

Richterhammer 2

BGH-Rechtsprechungsübersicht

mehr

Innenbereich Junge Person Wand Werkzeug Farbe Renovierung

Schönheitsreparaturen

mehr

Vertrag Geld Bargeld Unterschrift Männer

Mietkaution

mehr

Mieterhöhung Scrabble

Mieterhöhung bei Wohnraum

mehr

Modulbau Hotel: Hotel Jakarta innen

Modulares Bauen

mehr

Heizung kalt Eiswürfel in Glas

Gründe für eine Mietminderung

mehr

Save the Date Expo Real 2025 Ankündigung Messe

Expo Real 2025

mehr

Serielles Sanieren Key Visual Dena

Seriell Sanieren

mehr

Downloads

Digital Guide Real Estate 2026

Digital Guide Real Estate 2026

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

DGRE 2024

Digital Guide Real Estate 2024

mehr

RR Berlin 2020

Sonderveröffentlichung: Region Report Berlin 2020

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Betriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen sind der häufigste Streitpunkt mit Mieter:innen. Das Buch unterstützt Sie bei Ihrer Betriebskostenabrechnung und hilft, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Jetzt in der aktualisierten 11. Auflage!

Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren