Frank Müller
, Jutta Schwerdle
2.1 Praxisintegrierte duale Studiengänge an (Fach-)Hochschulen
Ein praxisintegrierter dualer Studiengang liegt vor, wenn der Studierende ein Hochschulstudium mit einem umfassenden Praxisanteil absolviert. Angeboten wird diese Form des Studiums insbesondere von den Fachhochschulen (FH), aber auch von den Berufsakademien (BA). Diese dualen Studiengänge sind in hohem Maße mit der betrieblichen Praxis verbunden. Hierbei dient die Einrichtung/der Betrieb – neben der Hochschule – als weiterer "Lernort". Durch die enge lehrplanmäßige und organisatorische Verzahnung dieser "Lernorte" wird ein Teil der für den Studienabschluss erforderlichen Kompetenzen im Betrieb erworben und bewertet. Der Kooperationsbetrieb wird somit zum ausgelagerten "Lernort" der Hochschule.
Kennzeichnend für die Verzahnung sind beispielsweise Rahmenausbildungspläne der kooperierenden Betriebe, Abstimmungsverfahren zwischen Betrieb und Hochschule, Zielvereinbarungen oder Grundsätze für die Eignung von Betrieben.
Verträge werden geschlossen
- sowohl zwischen dem Kooperationsbetrieb und der Hochschule
- als auch zwischen der Einrichtung/dem Betrieb und dem Teilnehmer des dualen Studienganges.
"Merksatz praxisintegrierter dualer Studiengang = Studium plus Praxis"
Praxisvertrag dualer Studiengang
Zwischen der Einrichtung/dem Betrieb und dem Studierenden wird ein Vertrag zur Durchführung der betrieblichen Praxisphasen des Dualen Studiums zum Diplom-Betriebswirt (FH) an der Fachhochschule der Wirtschaft – FHDW – geschlossen.
Leistet der Studierende bei Ihnen die praktische Tätigkeit als Teil eines praxisintegrierten dualen Studiums ab, so liegt kein Arbeitsverhältnis bzw. kein Ausbildungsverhältnis vor. Das BBiG gilt nicht für die Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage u. a. der Hochschulgesetze de...