
Das BMF regelt in seinem neuen Schreiben Einzelheiten zu elektronischen Rechnungen und Rechnungskopien und behandelt darin verschiedene Probleme in der Praxis und deren Lösungen.
Kontrollverfahren nicht Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug:
Ein Vorsteuerabzug ist unabhängig von einem innerbetrieblichen Kontrollverfahren, soweit Voraussetzungen nach § 15 UStG vorliegen. Das Kontrollverfahren unterliegt keiner Dokumentationspflicht, ist aber im Hinblick auf Gutglaubensschutz bei Vorsteuerabzug zu empfehlen.
Kontierungsinformationen:
Vom BMF wird eine gesonderte Datei empfohlen, die mit der E-Rechnung so verbunden wird, dass sie nicht mehr getrennt werden kann (BayLFSt v. 13.2.2012, S 0316.1.1-5/1 St42).
Vermeidung der Gefahr von doppelter Umsatzsteuer:
Die Gefahr der Doppelentstehung der Umsatzsteuer bei der Erteilung von Rechnungskopien kann man entgehen, wenn man die Kopie identisch mit der Originalrechnung oder als Duplikat oder Kopie gekennzeichnet wird.
14c. 1 Abs. 4 UStAE wird entsprechend diesen Empfehlungen angepasst.
BMF, Schreiben v. 2.7.2012, IV D 2 – S 7287- a/09/10004:003