Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Unterstützung insbesondere für Familien
Die Bedeutung des 3. Corona-Steuerhilfegesetzes darf allerdings nicht zu hoch angesetzt werden. Die beschlossenen Maßnahmen wirken eher punktuell. Nach dem 1. Corona-Steuerhilfegesetz und dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz versucht das neue Gesetz wiederum, betroffene Steuerpflichtige zu unterstützen. Darüber hinaus enthält das Gesetz aber in der Form eines Kindergeldzuschlags eine Maßnahme, die viele Steuerpflichtige betrifft.
Erweiterter Verlustrücktrag, Kinderbonus und Umsatzsteuer in der Gastronomie
Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz sieht u.a. folgende steuerliche Vergünstigungen zur Abmilderung der Pandemiefolgen vor:
- Der Höchstbetrag des steuerlichen Verlustrücktrags wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. EUR bzw. 20 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung erhöht. Dies ist auch bei der Höhe der Vorauszahlungen zu berücksichtigen. Diese Regelung gilt auch für die Körperschaftsteuer. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde zudem auf Drängen des Finanzausschusses weiterhin die Möglichkeit eines vorläufigen Verlustrücktrags von 2021 in das Jahr 2020 geschaffen. Auch wird nunmehr die Möglichkeit bestehen, die Stundung von Nachzahlungen des Jahres 2020 zu beantragen.
- Es gibt im Mai 2021 einen weiteren Kindergeldbonus von 150 EUR für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird. Der Zuschlag wird allerdings mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
- Bei der Umsatzsteuer soll es bei dem ermäßigten Steuersatz von 7 % auf Restaurantumsätze – mit Ausnahme von Getränken – bis zum 31.12.2022 bleiben.
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
1.1638
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
1.043
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
9377
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
925
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
898
-
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
88714
-
Umsatzsteuerrecht für Kommunen - Rechtsstand
785
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
691
-
Unterhalt für studierende Kinder bei der Steuer absetzen – Lebensgefährte kein Grund für Kürzung
690
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
664
-
Zinsforderungen fallen nicht unter das Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG
05.08.2026
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
04.08.20262
-
So profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber von steuerbegünstigten Erholungsbeihilfen
30.07.2026
-
Das gilt für Unternehmer: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
29.07.2026
-
Warum Unternehmen die finanziellen Folgen extremer Hitze systematischer betrachten sollten
28.07.2026
-
Uneinbringliche Forderungen – Umsatzsteuerberichtigung
23.07.2026
-
E-Auto- Förderung: So unterstützt der Staat Unternehmen und private Haushalte
21.07.2026
-
Was der Digital Omnibus an den Hochrisiko-Pflichten für Finanz-KI verschiebt, und was trotzdem stehen muss
20.07.2026
-
Zinslose Ratenzahlungsvereinbarung: keine Einkünfte aus Kapitalvermögen
16.07.2026
-
So sichern Unternehmen Wissen und Prozesse beim Führungswechsel
14.07.2026