Der maßgebliche Standard für analytische Prüfungshandlungen ist IDW PS 312 (bzw. ISA (DE) 520). Analytische Prüfungshandlungen sind Plausibilitätsbeurteilungen von Zahlen und Trends. Der Prüfer vergleicht also etwa die Zahlen des zu prüfenden Jahres mit denen des Vorjahres, die erwirtschafteten Ergebnisse mit den Planzahlen oder aber das zu prüfende Unternehmen mit vergleichbaren Gesellschaften der Branche.

Analytische Prüfungshandlungen sind wichtig bei der Planung und Durchführung der Abschlussprüfung, dürfen aber bei qualitativ oder quantitativ wesentlichen Posten nicht die ausschließlichen Prüfungshandlungen sein. Werden durch analytische Prüfungshandlungen auffällige Schwankungen ermittelt, muss der Abschlussprüfer bei seiner Prüfung diesen nachgehen und Einzelfallprüfungen vornehmen.

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