In der Praxis hat sich das unwiderrufliche Dokumenten-Akkreditiv durchgesetzt, dessen Ablauf hier dargestellt wird:

  1. Käufer und Verkäufer schließen einen Kaufvertrag ab, in dem sie Zahlung per Akkreditiv vereinbaren. Der Verkäufer hat in diesem Fall dem Käufer eine Proforma-Rechnung zu erstellen, die im Inhalt und in der Höhe des zu zahlenden Betrags exakt der späteren Warenrechnung entspricht.
  2. Der Käufer beantragt bei seiner Bank – Akkreditivbank – die Eröffnung eines Akkreditivs. Die Bank prüft die Bonität des Antragstellers und den Kaufvertrag. Unter Umständen gewährt sie das Akkreditiv nur unter zusätzlichen Auflagen.
  3. Die Akkreditivbank eröffnet das Akkreditiv und informiert eine vereinbarte Bank im Land des Verkäufers, die Akkreditivstelle. Diese Information erfolgt schriftlich entweder unter Zusendung des Akkreditivs bzw. in gesicherter elektronischer Form.
  4. Die Akkreditivstelle avisiert dem Verkäufer die Eröffnung des Akkreditivs und sendet ihm eine Kopie davon zu.
  5. Der Verkäufer sollte nun zunächst genau prüfen, ob die Akkreditivbedingungen mit dem Kaufvertrag übereinstimmen, insbesondere was die Form der Versendung (z. B. Luft, See), die einzuhaltenden Termine und die Höhe des Betrags und eventuell anfallender Gebühren betrifft. Auch sollte er Datum und Ort des Akkreditivverfalls genau beachten. Ergeben sich Unstimmigkeiten, sollte er eine Änderung beantragen; ergibt sich Übereinstimmung, kann er mit dem Versand der Waren beginnen.
  6. Im Akkreditiv werden i. d. R. bestimmte Dokumente gefordert,[1] die der Verkäufer (Ausführer) bei der Bank einzureichen hat, damit die Zahlung erfolgen kann. Einen Teil der Papiere wird er selbst erstellen können und müssen, den anderen Teil – i. d. R. Versanddokumente – wird er sich vom Spediteur besorgen lassen. Er beauftragt nun einen Spediteur mit dem Versand und gibt ihm ebenfalls eine Kopie des Akkreditivs. Wichtig ist, dass alle Dokumente die im Akkreditiv verlangten Angaben enthalten (wie z. B. Vertragsnummern, Import-Licence-Nos. oder Ähnliches).
  7. Der Spediteur muss nun den Versand und die von ihm verlangten Dokumente mit peinlichst genauem Inhalt besorgen und dem Verkäufer aushändigen (oder manchmal direkt an die Bank leiten).
  8. Der Verkäufer reicht die Dokumente bei der Akkreditivstelle ein. Diese prüft auf Vollständigkeit und Genauigkeit. Wurde das Akkreditiv von ihr bestätigt, so erhält der Verkäufer sofort sein Geld. Wurde es nicht bestätigt, erhält er sein Geld erst, wenn die Dokumente bei der Akkreditivbank eintreffen.
  9. Die Akkreditivstelle gibt die Dokumente an die Akkreditivbank weiter, diese prüft und zahlt den entsprechenden Betrag: an die Akkreditivstelle bei bestätigtem Akkreditiv, an den Verkäufer bei unbestätigtem Akkreditiv.
  10. Das Konto des Käufers wird belastet und er erhält die Dokumente, um sie bei Ankunft der Ware vorlegen zu können.

Ablauf des Akkreditivverfahrens

[1] S. gesonderter Abschnitt.

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