Diese Zahlungsform kennen wir auch aus dem innerdeutschen Warenversand: Dem Käufer wird die Ware nur bei sofortiger Barzahlung ausgehändigt. Dem Spediteur oder Frachtführer kommt hier i. d. R. die Aufgabe des Inkassogeschäfts zu: Er hat die Auslieferung der Ware nur gegen Zahlung zu garantieren. Ob der Spediteur dafür verantwortlich ist, ergibt sich aus dem Speditionsvertrag. Wenn er allerdings den Auftrag erhält, muss er dafür sorgen, dass er die notwendigen Informationen an den ausliefernden Spediteur oder Frachtführer weitergibt.

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