Das IFRS-Regelwerk enthält drei Standards, die – mit für Industrie- und Handelsunternehmen irrelevanten Ausnahmen – nur von kapitalmarktorientierten Unternehmen zu beachten sind:

  • IFRS 8 verlangt eine Segmentberichterstattung, in der Umsatz, Ergebnis und andere Größen nach Geschäftsfeldern und/oder Regionen aufgegliedert sind.
  • IAS 33 schreibt die Angabe des Gewinns pro Aktie vor.
  • IAS 34 gibt Regeln für den Inhalt eines Zwischenberichts (Halbjahres- oder Quartalsabschluss) vor.

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