Ergebnis aller Planaktivitäten sind die Kostenarten, die sich im Gemeinkostenbereich in die einzelnen Kostenstellenplanungen überführen lassen. Für jede Kostenstelle wird für jede Kostenart ein Planwert ermittelt. Die Gesamtsummen, aber auch die Summen je Kostenart und Kostenstelle müssen sich der gesamten Entwicklung unterordnen, wenn sie genehmigungsfähig sein wollen. Dies muss selbstverständlich immer im Zusammenhang mit der gewünschten Leistung der Stelle gesehen werden.

 

Trends finden sich immer wieder

Bei dem Glashersteller finden sich zwei Vertriebsbereiche mit unterschiedlichen Kostenstellen. Beide werden laut Plan ihren Umsatz um ca. 15 % steigern. Auf der Kostenstelle Vertrieb gewerbliche Kunden findet sich eine Lohnkostensteigerung von 20 %, bedingt durch zusätzliche Mitarbeiter. Auf der Kostenstelle Vertrieb private Kunden steigen die Personalkosten nur um 3 % im Rahmen der erwarteten Gehaltssteigerungen. Vor der Genehmigung musste diese Diskrepanz geklärt werden.

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