Bei der Ermittlung des Ertragswerts wird das Unternehmen als Bewertungseinheit betrachtet und eine Kapitalisierung der (bereinigten) Gewinne der Vergangenheit vorgenommen. Der Kalkulationszinsfuß stellt dabei die vom Investor erwartete Mindestverzinsung dar.

 
Gesamtwert des Unternehmens = Gewinn ×100 = Ertragswert
Kalkulationsfuß

Methodisch wird also über die Formel der ewigen Rente ein Multiplikator auf den Gewinn ermittelt.

Vergangenheitsorientiert

Der Nachteil des Verfahrens besteht in seiner Vergangenheitsorientierung und darin, dass weder Investitionen (als substanzerhaltende bzw. -erhöhende Maßnahmen) berücksichtigt sind noch die Zeitpunkte, zu denen die erzielten Erträge zahlungswirksam werden. Verfügt ein potenzieller Investor jedoch nur über begrenzte Informationen über das Zielunternehmen (z.B. Geschäftsberichte der Vergangenheit), so kann mit der traditionellen Ertragswertmethode immerhin ein Anhaltspunkt für den Unternehmenswert ermittelt werden.

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