Zum Einstieg fasst folgende Übersicht die wesentlichen praxisrelevanten konzerninternen Transaktionsarten zusammen, die auch in Teil B, Kapitel 11 erläutert worden sind[867]:

Abb. 221: Die wichtigsten konzerninternen Transaktionsarten

Insgesamt können konzerninterne Transaktionsarten in drei Gruppen aufgeteilt werden:

  • Veräußerungen von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern
  • Zeitlich befristete Überlassungen von Wirtschaftsgütern, Kapital, Mitarbeitern
  • Dienstleistungen/Services

Da die Analyse aller möglichen Transaktionsarten den Rahmen des Kapitels sprengen würde, haben wir uns auf folgende Auswahl beschränkt, die im nachfolgenden Kapitel synoptisch sowohl aus steuerlicher Perspektive als auch aus Controllingsicht vereinfacht beurteilt wird:

 
Transaktionsarten-Systematik Synoptische Analyse

Veräußerung

materielle Wirtschaftsgüter
Kapitel 22.1.2, Nr. 1: Lieferung von materiellen Wirtschaftsgütern

Überlassung

immaterielle Wirtschaftsgüter
Kapitel 22.1.2, Nr. 2: Know-how-Überlassung/Lizenzierung

Überlassung

Kapital
Kapitel 22.1.2, Nr. 3: Finanzierung

Überlassung

Mitarbeiter
Kapitel 22.1.2, Nr. 4: Entsendungen
Services Kapitel 22.1.2, Nr. 5: Dienstleistungen

Da die Transaktionsart Nr. 1 (Lieferung von Fertigprodukten von einer Produktions- an eine Routinevertriebsgesellschaft) bei den meisten Unternehmen hinsichtlich der Höhe des Transaktionsvolumens die größte Bedeutung haben dürfte, haben wir verschiedene Umsetzungsvarianten als Unterfälle aufgenommen.

[867] ›WG‹ = Wirtschaftsgüter; ›RHB‹ = Roh-/Hilfs- und Betriebsstoffe

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