In einer VCA kann die funktionelle Natur einer Gesellschaft in vereinfachter Form durch ein (hoch-)aggregiertes Funktionsprofil beschrieben werden (z. B. "Produzent", "Vertreiber" usw.). In der Praxis können die von diesen Gesellschaftstypen erzielten Gewinnniveaus jedoch stark variieren, und zwar in Abhängigkeit von anderen als funktionalen Faktoren und/oder rein internen Eigenschaften, z. B. aufgrund von externen/marktbezogenen Einflussfaktoren. Diese Einsicht bezieht sich auf den Umstand, dass Wertbeitragsanalysen notwendigerweise eine interne Perspektive einnehmen, indem die Werttreiber, Geschäftsprozesse und Beiträge der beteiligten Gesellschaftstypen definiert werden. Wenn eine VCA eingesetzt wird, um die Höhe des Gewinns verschiedener Gesellschaftstypen zu begründen oder um Zielmargen für Gesellschaften im Hinblick auf bestimmte konzerninterne Transaktionen abzuleiten, kann der funktionsbezogene Gewinnbeitrag eines Gesellschaftstyps nicht der einzige entscheidende Faktor sein, um einem vordefinierten Gesellschaftstyp einen bestimmten Gewinnanteil zuzuordnen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass eine VCA nicht (einzel-)transaktionsbezogen ist.

Daraus folgt, dass in der Praxis mehr als ein Faktor und mehr als nur interne Einflussfaktoren den Gewinnbeitrag beeinflussen, nicht nur die ausgeübten Funktionen, die getragenen Risiken und die eingesetzten Vermögenswerte. Werttreiber und Geschäftsprozesse können solche externen Faktoren nur indirekt widerspiegeln. Daher sollte man bedenken, dass eine VCA weder externe Faktoren[311] noch interne Soft Factors[312] unmittelbar abbildet[313].

[311] Zum Beispiel Marktbedingungen, Wettbewerbsniveau, regulatorische Aspekte, nationale Wirtschaftsfaktoren wie das BIP in einem bestimmten Land, Einkommensniveau, Kaufkraft, Transaktionskosten usw.
[312] Zum Beispiel Führungsstil, Kultur, Wissensmanagement/-teilung usw.
[313] Es ist allerdings denkbar, dass ein bestimmter Werttreiber, der ohnehin für jedes Unternehmen oder multinationale Unternehmen gesondert ermittelt werden muss, auch ein externer sein kann, z. B. ein Rohstoff-Explorationsrecht oder ein standortspezifischer Vorteil. Unter diesen spezifischen Umständen würde die externe Perspektive in gewissem Umfang unmittelbar in die jeweilige VCA hineinspielen.

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