Durch gezielte Bildung oder Auflösung von stillen Reserven kann der jeweilige Jahreserfolg eines Unternehmens beeinflusst werden. Die Bildung stiller Reserven bei guter Ertragslage kann in bestimmten Fällen (wenn die Bewertungspolitik steuerlich anerkannt wird, d. h. keine Bewertungsabweichungen zwischen dem Handels- und Steuerrecht vorliegen) mit einem Steuerstundungseffekt und gegebenenfalls einer endgültigen Steuerersparnis unter Ausnutzung der Steuerprogression verbunden sein. Durch die Auflösung stiller Reserven bei schlechter Ertragslage können laufende Verluste mitunter ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

 
Hinweis

Bildung stiller Reserven schafft Finanzvorteile

Stille Reserven können gebildet werden, um Steuern zu sparen, wenn es hierdurch zu einer Gewinnverschiebung kommt. Die vorübergehend eingesparten Steuern stehen dem Unternehmen so lange zur Verfügung, bis die stillen Reserven im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme aufgedeckt und dann nachgelagert versteuert werden.

Auf diese Weise kann sich das Unternehmen selbst finanzieren und Investitionen tätigen – ohne Fremdkapital und Zinsen. Zudem bieten die Bildung und Auflösung stiller Reserven eine Möglichkeit zum Ausgleich wirtschaftlicher Schwankungen (und dadurch u. U. zur Steuerung der Gewinnausschüttungen).

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