Die Kostenrechnung muss bestimmte Vorgänge mit Werten belegen. Während dies zum Jahresende als Unterstützung für den Jahresabschluss in der Finanzbuchhaltung strengen Regeln folgen muss, können beim Quartalsabschluss kleine Ungenauigkeiten akzeptiert werden.

  • Die Bestände müssen mit den Beschaffungskosten (Kaufteile) bzw. den Herstellungskosten (Eigenfertigteile) bewertet werden. Dabei ist das Niederstwertprinzip anzuwenden. Für den Quartalsabschluss ist es ausreichend, die gleitenden Durchschnittspreise oder die Planpreise zu verwenden.
 

Signifikante Veränderungen anpassen

Gibt es während eines Quartals Veränderungen z. B. in den Rohstoffpreisen, die eine signifikante Veränderung der Bewertungspreise für die Bestände mit sich bringen, so müssen diese auch in Quartalsabschlüssen berücksichtigt werden.

  • Angefangene, aber noch nicht beendete Aufträge (Work in Process), müssen bewertet werden, damit Kosten und Leistungen zueinander passen. Hier helfen dem Kostenrechner die Kontierungsbögen, Projektabrechnungen und vor allem die Gespräche mit den verantwortlichen Produktionsleitern.
  • Für bereits erhaltene Waren und Leistungen fehlen beim Monatswechsel oft noch die Rechnungen. Im Jahresabschluss der Finanzbuchhaltung werden dazu Rückstellungen gebucht, deren Ermittlung im Quartal zu aufwändig ist. Hier gilt es, aus den noch nicht abgeschlossenen Bestellungen und aus Gesprächen mit den Verantwortlichen Schätzwerte für den Quartalsabschluss in der Kostenrechnung zu erhalten.
  • Der Abschluss einer Investition verursacht zu aktivierende Kosten- und Leistungsdaten. Dies jedes Quartal exakt abzugrenzen ist ein großer Aufwand. Man schätzt deshalb den Fortschritt der einzelnen Projekte mittels Informationen von den Verantwortlichen und korrigiert seine Werte für die Quartalsabschlüsse entsprechend.

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