Die Kompetenzen machen klar: Was geht intern, was muss ausgelagert werden?

Nachdem die Controllinginhalte definiert wurden, ist für jeden Themen-/Prozessbereich anhand einer Kompetenzmatrix bzw. dem IGC-Kompetenzmodell abzuklären, welche Inhalte von wem (intern) abgedeckt werden können bzw. welche Prozesse aufgrund von nicht ausreichend vorhandenen Personalressourcen/-kompetenzen extern vergeben werden müssen. Sollten bestimmte Kompetenzen nicht oder zumindest nicht in der geforderten Qualität vorhanden sein, gibt es für das Unternehmen zwei Möglichkeiten: Erstens, die Definition der fachlichen/persönlichen Weiterentwicklung des eigenen Personals, zweitens, die Suche nach externen Geschäftspartner, deren Kompetenzen am besten für die definierten Bereiche geeignet erscheinen. Diese kompetenzbasierte "Auswahlhilfe" zeigt auf, dass Controllingagenden nur bedingt an spezialisierte Rechts- und Steuerberater ausgelagert werden können. Vielmehr können sich Kleinunternehmen sogar die Frage stellen, ob kaufmännische Allrounder – einhergehend mit dem Insourcing von bisher ausgelagerten kaufmännischen Tätigkeiten – nicht die langfristig wirtschaftlich sinnvollste Entscheidung dargestellt.

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