Risiken zweiten Grades

Gerade bei ungünstigen und unzureichenden Datengrundlagen oder der Notwendigkeit, subjektive Schätzungen zu verwenden (siehe Abschnitt 2), besteht oft das Problem, die Risikoquantifizierung selbst als unsicher einschätzen zu müssen. Damit besteht ein "Risiko zweiten Grades" ("Metarisiko")[1].

Insgesamt ist festzuhalten, dass es sehr flexible Möglichkeiten gibt, jedes Risiko durch eine adäquate Wahrscheinlichkeitsverteilung zu beschreiben. Die A-priori-Festlegung auf einen Wahrscheinlichkeitstyp ist nicht sachgerecht.

[1] S. Gleißner, 2009; Gleißner, 2011 und Sinn, 1980.

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