Bei der Aufspaltung der Gesamtabweichungen in Teilabweichungen treten in der Regel Zurechnungsprobleme auf, die darauf zurückzuführen sind, dass zwischen den einzelnen Kostenbestimmungsfaktoren häufig funktionale Beziehungen bestehen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch häufig von "Abweichungs-Interdependenz", die ihren Ausdruck darin findet, dass die Gesamtabweichung neben der Preisabweichung und der Verbrauchsabweichung noch aus der gemischten Abweichung bzw. Abweichung 2. Ordnung besteht, die durch die Änderung beider Einflussgrößen gemeinsam entsteht.[1] Eine verursachungsgerechte Zurechnung zu Änderungen einer der beiden Einflussgrößen ist nur dann möglich, wenn es keine gemischte Abweichung gibt; hat sich allerdings nur eine einzige Einflussgröße geändert, ist das Problem der Aufspaltung ohnedies obsolet.

Abb. 1: Preisabweichung im Rahmen der Abweichungsaufspaltung

Dieses Vorgehen der Abweichungsberechnung, das als differenzierte Methode bezeichnet wird, rechnet die Abweichungen höherer Ordnung keiner Abweichung zu, sondern weist sie gesondert aus (vgl. Abb. 1). Somit enthält die Preisabweichung keine gemischten Abweichungen.

Für die Entscheidungsfunktion der Abweichungsanalyse ist es wesentlich, dass keine Einzelabweichungen unter den Tisch fallen, sondern dass sämtliche Informationen verwertet werden. Es soll außerdem gewährleistet sein, dass es zu einer gleichmäßigen Berechnung der Einzelabweichungen kommt, andernfalls würden Informationen nicht mehr vergleichbar sein. Für das Ziel der Verhaltenssteuerung kann nur eine Berechnungsmethode von Abweichungen erfolgreich sein, deren Ergebnisse für die verantwortlichen Mitarbeiter sowohl nachvollziehbar als auch (a priori) akzeptabel sind.

[1] Falls mehr als zwei Einflussgrößen multiplikativ verknüpft sind, ergeben sich auch mehr solcher gemischten Abweichungen.

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