Aufriss der Kosteninformationen nach Kostenstellen und Kostenarten

Der Detaillierungsgrad des Kostenberichtswesens kann kostenstellen- und kostenartenbezogen definiert werden. Bezogen auf die Kostenstellendetaillierung sollte als Einstiegsinformation zunächst ein verdichteter Bericht über alle Kostenstellen eines Verantwortungsbereichs zur Verfügung gestellt werden. Dieser kann in sich wieder nach Kostenarten (Summe aller Kostenstellen der jeweiligen Kostenart) oder nach Kostenstellen gegliedert sein (Summe aller Kostenarten der jeweiligen Kostenstelle). Da im Kostenstellen-Controlling die bereichsbezogene Lokalisierung von Kostenabweichungen im Vordergrund steht, ist eine Gliederung nach einzelnen Kostenstellen empfehlenswert.

Einzelne oder verdichtete Kostenarten

Im Rahmen der Kostenartendetaillierung muss entschieden werden, ob und in welcher Kombination einzelne Kostenarten und verdichtete Kostenarten aufgeführt werden. In jedem Fall müssen aus den Berichten die gesamten in einer Kostenstelle angefallenen Kosten hervorgehen. Der Detaillierungsgrad der Kostenartengliederung kann sich an ABC-Kriterien orientieren. Dies würde bedeuten, dass alle "Hauptkostenarten" einzeln, im Übrigen aber nur Summen für Kostenartengruppen dargestellt werden (z. B. sonstige Sekundärkosten).

Ein weiteres Kriterium für den Kostenartenausweis ist die Beeinflussbarkeit der Kostenarten durch die Kostenstellenverantwortlichen. Kostenarten, die von den Kostenstellenverantwortlichen unmittelbar gestaltet werden können, sollten in den Berichten gesondert ausgewiesen werden, und zwar unabhängig von ihrer quantitativen Bedeutung. Durch den Einzelausweis beeinflussbarer Kostenarten lassen sich Steuerungserfolge unmittelbar abbilden, was die Akzeptanz des Kostenstellen-Controllings erhöht.

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