Patentanmeldungen verursachen neben den eigentlichen Anmeldungsgebühren noch weitere Kosten. Es fallen z. B. Aufwendungen für

  • Patentgebühren (Beispiele s.u.),
  • eigene Personal- und Bearbeitungskosten,
  • Aufwendungen für in- und ausländische Patentanwälte,
  • Kommunikationskosten,
  • Korrespondenzen,
  • Übersetzungskosten,
  • Patentrecherchen,
  • Datenbankkosten

an. Zu beachten ist außerdem, dass es sich bei Patentkosten oft nicht um einmalige Aufwendungen handelt, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil um jährlich wiederkehrende Zahlungen, um den Patentschutz über den geplanten Schutzzeitraum von bis zu 20 Jahren aufrecht erhalten zu können.

Darüber hinaus ist es fast immer notwendig, ein Patent nicht nur für einen, sondern für mehrere Staaten zu beantragen, um ein Schutzrecht möglichst umfassend nutzen zu können.

 
Praxis-Beispiel

Anmeldung eines EU-Patentes

Eine GmbH möchte ein EU-Patent in fünf europäischen Ländern anmelden. Um den Umfang der Kosten, die auf den Betrieb zukommen, erkennen zu können, hat das Unternehmen eine grobe Schätzung aufgestellt. Neben eigenen Personalkosten, die für die Vorbereitung und Ausarbeitung entstehen, fallen Kosten für einen Patentanwalt, verschiedene Gebühren, Übersetzungs- und Korrespondenzkosten an. Das Unternehmen will das Patent über den maximal möglichen Zeitraum von 20 Jahren schützen lassen.

Folgende Annahmen und Zahlen liegen vor:

 
Eigene Personalkosten 650 EUR
Ausarbeitung der Anmeldung durch Patentanwalt 3.000 EUR
Anmeldegebühr 60 EUR
Recherchegebühr 1.700 EUR
Staatenbenennungsgebühr (5 x 550 EUR) 2.750 EUR
Prüfungsantrag 350 EUR
Erteilungsgebühr 1.400 EUR
Mitteilung gem. § 51 Abs. 4 und 52 Abs. 5 EPÜ 400 EUR
Nationale Gebühren/Übersetzungen 5.000 EUR
Korrespondenzkosten 900 EUR
Büromaterial, sonstige Kosten 900 EUR
Regelmäßige Jahresgebühren (5 x ca. 750 EUR x 20 Jahre) 75.000 EUR
 
Praxis-Tipp

Sorgfältige Planung spart Kosten

Die tatsächliche Höhe der Patentkosten hängt nicht nur davon ab, in wie vielen Ländern Sie das Patent anmelden wollen, sondern auch davon, wie viele Entgegenhaltungen gemacht werden. Unter Umständen müssen Sie Zeichnungen, Anträge und Ansprüche ändern, was die Kosten weiter in die Höhe treiben kann. Wenn Sie Patente weltweit anmelden wollen, vervielfachen sich die o. g. Aufwendungen leicht. Sie sollten daher von Beginn an darauf achten, dass die vorbereitenden Arbeiten sorgfältig durchgeführt und von Experten vorgenommen werden. Der Einsatz von Patentanwälten ist in diesem Zusammenhang meist sinnvoll, da das Risiko möglicher Entgegenhaltungen reduziert werden kann. Auch eine sorgfältige Übersetzung des Patents in die Sprache der Länder, für die das Patent beantragt wird, zahlt sich für Ihr Unternehmen mittel- und langfristig regelmäßig aus.

Kostenzuordnung und -erfassung durch Einrichtung einer eigenen Kostenstelle sicherstellen

In innovationsintesiven Branchen oder Unternehmen lohnt es sich meist, eine eigene Kostenstelle „Patentwesen” einzurichten. Hier können alle Kosten, die im Zusammenhang mit Patenten, Lizenzen oder Erfindervergütungen entstehen, gesammelt werden. Eine Kostenverrechnung ist dann beispielsweise über den Betriebsabrechnungsbogen möglich. Allerdings muss beachtet werden, dass nicht alle Kosten sofort auf die Kostenträger verteilt werden können (s. auch Ansatz von Patent- und Lizenzkosten in der Kostenrechnung).

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