Zusammenfassung

 
Überblick
  • Die Nachhaltigkeitslandschaft ist geprägt von einer hohen Dynamik und Vielfalt. In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von Rechtsverordnungen, Initiativen, Frameworks und Standards auf globaler und nationaler Ebene entstanden.
  • Zur Erfüllung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen in Unternehmen ist es unerlässlich, sich mit den Marktanforderungen vertraut zu machen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der existierenden Inkonsistenzen – die Durchdringung der Vielfalt an Nachhaltigkeitsregelungen, -initiativen und -standards.
  • Ratings werden zunehmend in der Kommunikation mit Finanzmarktteilnehmern und im Zusammenhang der Sicherung einer effizienten Kapitalbeschaffung relevant. Der kaufmännische Bereich ist gefordert, Kontrolle über diesen Prozess zu erlangen und einen aktiven Managementprozess zu installieren. I
  • In 2020 und 2021 zeigten sich deutliche Konsolidierungsbemühungen, die darauf abzielen, Komplexität zu reduzieren und mehr Transparenz bezüglich der Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen zu schaffen.
 

1 Leitplanken der Nachhaltigkeitssteuerung

Für eine effektive Integration und Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen ist Transparenz über bestehende Rechtsvorschriften, Marktanforderungen, Standards und Rahmenwerke zwingend erforderlich. Controllerinnen und Controller sind angehalten sich mit diesen auseinanderzusetzen. Dies ist aber keine leichte Aufgabe vor dem Hintergrund der stetig anwachsenden Zahl an Initiativen, Rahmenwerken und Empfehlungen.

So werden aktuell auf der durch das WBCSD (World Business Council for Sustainable Development) in Zusammenarbeit mit dem CDSB und Ecodesk erarbeiteten Plattform "Reporting Exchange"

  • 2.169 Berichtsleitfäden ("reporting provisions"),
  • 1.424 Indikatoren,
  • 1.111 Organisationen und
  • 652 Ratings, Rankings und Indexes

im Kontext der Nachhaltigkeit geführt.

Diese Vielzahl kann schnell verwirren und schränkt vor dem Hintergrund der mangelnden Vergleichbarkeit die Transparenz und die Möglichkeit von Benchmarks erheblich ein. ESG-Daten werden von Investoren und Asset Managern als unzuverlässig und "noisy" betrachtet und es hat sich in diesem Zusammenhang der Begriff der "aggregate confusion" etabliert.[1]

Der Bedarf eines globalen universellen Berichtsstandards wurde bereits von Regierungen und Standardsettern erkannt. Eine Konsolidierung ist sicherlich unvermeidlich und es gibt bereits diverse Bemühungen sowohl auf internationaler als auch auf europäischer Ebene. Zu nennen sind hier u. a. die gemeinsame Absichtserklärung der fünf größten Standardsetter Ende 2020 und die in 2021 entsprechend gegründete Arbeitsgruppe unter der Leitung der IFRS Foundation, aber auch die aktuellen gesetzlichen Entwürfe zur Überarbeitung der nichtfinanziellen Berichterstattung.[2] Dennoch wird es noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis dies geschieht. Es lohnt sich also, sich in diesem "ESG-Dschungel" Orientierung zu verschaffen.

[1] Vgl. Berg/Kölbel/Rigobon, 2020.
[2] Vgl. CDP, 2020.

2 Der "Regulierungs-Dschungel" im Überblick

Um erfolgreich zu sein, ist Compliance mit bestehenden Vorschriften sicherzustellen, aber auch aktuelle Entwicklungen sind rechtzeitig zu berücksichtigen. Schließlich bedarf die Umsetzung in Unternehmen regelmäßig eines längeren Vorlaufs. Dies ist keine leichte Aufgabe, da innerhalb der EU und Deutschland der Regulierungsdruck auf die Finanzbranche und realwirtschaftliche Unternehmen stetig wächst. Angesichts der Vielzahl an Plänen, Verordnungen und Richtlinien sowohl national als auch auf europäischer Ebene sowie deren teilweisen Verknüpfungen fällt es oft schwer, hier einen Überblick zu behalten. Abb. 1 zeigt zentrale Initiativen und Meilensteine im Bereich der Nachhaltigkeit im Zeitverlauf.

Abb. 1: Wesentliche Initiativen und Meilensteine im Zeitverlauf

Zentrale Fundamente der Regulierung bilden grundsätzlich das Pariser Klimaabkommen (Paris Agreement) mit der Verpflichtung der europäischen Staaten zu mehr Klimaschutz sowie der Beschluss der 17 globalen Ziele gegen Armut, Ungleichheit und Klimawandel durch die UN-Mitgliedstaaten in 2015.

Im direkten Kontext stehen 2 weitere Eckpfeiler im Bereich nachhaltige Finanzmärkte: Der Aktionsplan für nachhaltige Finanzen (EU Action Plan on Financing Sustainable Growth) aus 2018 sowie der European Green Deal aus 2019. Hinter diesen steht die Absicht, die Finanzwirtschaft als Katalysator für den Umbau der Realwirtschaft zu nutzen, indem private Finanzströme in nachhaltige Verwendungen (um)gelenkt werden. Der EU-Aktionsplan Nachhaltige Finanzen richtet sich somit insbesondere an Finanzinstitute. Durch die höheren Informationsbedürfnisse des Finanzmarktes ergeben sich allerdings auch erhebliche "Zugeffekte" für realwirtschaftliche Unternehmen. Die Regelungen und Anforderungen betreffen zum einen das Reporting sowie die Governance und werden nachfolgend kurz dargestellt.

2.1 Sustainability Reporting – NFRD, CSRD, CSR-RUG, CSR-RUG2

Im Bereich Sustainability Reporting fällt die bereits 2014 verabschiedete EU-Richtlinie zur Nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD), die ab 2018 eine Pflicht für bestimmte große Unternehmen – g...

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