Am besten ist es, wenn für die Kostenerfassung auf Jahreswerte zurückgegriffen wird. So lassen sich mögliche unterjährige Schwankungen ausschalten, die z. B. durch größere Materialeinkäufe in einem Monat oder Einmalzahlungen (z. B. Versicherungen, Weihnachtsgeld) entstehen können. Welche Kostenarten genau in Ihrem Betrieb angefallen sind, erfahren Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrer Buchhaltung bzw. aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA). Besser ist es, wenn Sie über eine Kostenplanung verfügen. Falls Sie (noch) nicht planen, nehmen Sie die Zahlen des Vorjahres und prüfen Sie, ob und wo es ggf. zu größeren Veränderungen kommen kann: Steigen die Energiekosten? Müssen Sie mit Lohnerhöhungen rechnen? Sind Preissteigerungen bei Material oder Mieten wahrscheinlich? Erhöhen sich Abschreibungen und Zinsen (bei Investitionen)? Stehen größere Reparaturen an einzelnen Maschinen an? Wie entwickeln sich die Abgaben und Steuern in Ihrer Gemeinde? usw.
Planung mit pauschalen Veränderungen vereinfachen
Wenn Sie sich in Bezug auf mögliche Veränderungen bei einzelnen Kostenarten unsicher sind, sollten Sie überlegen, ob es Sinn macht, hier einen pauschalen Steigerungssatz zu wählen. Orientieren Sie sich hierbei z. B. an der aktuellen Inflationsrate und erhöhen Sie die Kostenpositionen des Vorjahres entsprechend.
Gehen Sie bei der Kostenerfassung wie folgt vor:
Zunächst sollten Sie Material- und sonstige Einzelkosten auf Jahresbasis erfassen, aber nur nachrichtlich und nicht zu Verrechnungszwecken (s. Tab. 5). Der Ausweis der Einzelkosten ist für die Maschinenstundensatzrechnung nicht erforderlich, aber grundsätzlich sinnvoll, weil Sie so einen besseren Überblick über die Gesamtkosten Ihres Betriebes haben. Die Einzelkosten werden bei der Kalkulation direkt auf die Produkte verrechnet, nicht auf dem "Umweg" Stunden (s. Schritt 6 von 6).
Einzelkosten Gesamtsummen Betrieb Material/Komponenten 320.000 Werkzeuge 1.200 Transportkosten 3.600 Sonstige Einzelkosten 0 Summe Einzelkosten 324.800 Tab. 5: Erfassung von Einzelkosten auf Jahresbasis
HinweisKalkulatorische Kosten in Kleinunternehmen berücksichtigen
Bei der Ermittlung der Kosten sollten Sie überlegen, ob und in welchem Umfang Sie kalkulatorische Kosten berücksichtigen wollen. Bei diesen Kostenpositionen entstehen Ihnen i. d. R. keine "echten" Aufwände, sie dienen aber u. a. dazu, das unternehmerische Engagement in Personengesellschaften oder das unternehmerische Risiko an sich besser zu entgelten.
Dann stellen Sie die Gemeinkosten auf. Fassen Sie mehrere Kostenarten zu einer Position zusammen, etwa die Gehälter, Löhne und Sozialkosten zu Personalkosten, oder Mieten, Energien und Grundabgaben zu Raumkosten oder Reparaturen, Wartung und Instandhaltung zu Instandhaltungen.
Gemeinkosten Gesamtsummen Betrieb Personalkosten (inkl. Sozialabgaben) 164.000 Mieten 72.000 Abschreibungen 60.000 Energien 8.000 KFZ 18.000 … Tab. 6: Erfassung von Gemeinkosten auf Jahresbasis
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