Grundsätzlich strebt eine Finanz-Holding keine direkte Einflussnahme auf die operativen Geschäfte der (Tochter-)Gesellschaften an. Eine gewisse Nähe und Einfluss auf die Gesellschaft zu wahren, ist einer Finanz-Holding über die Besetzung von Kontrollgremien oder über Gesellschafter- bzw. Aktionärsversammlung möglich.

Controlling in der Finanz-Holding

Die zentrale Aufgabe des Controllings, bei der Einbettung in eine Finanz-Holding, kann in der Konsolidierung von Finanz- und Ergebnisgrößen (z. B. Return on Investment, Economic Value Added) und der darauf aufbauenden Berichterstattung an das Top-Management des Konzerns gesehen werden. Die eigenständige und losgelöste Durchführung des strategischen und operativen Controllings auf Ebene der Gesellschaften führt zwangsläufig zu einer gewissen Heterogenität, die in Kombination mit unterschiedlichen Marktgegebenheiten bspw. zu anderen Ansätzen im Planungsprozess oder in den Berichtsstrukturen führen kann.

Das Konzerncontrolling in diesem Umfeld ist im Verhältnis zu den anderen beiden erwähnten Holdingstrukturen eher schwach ausgeprägt. Insbesondere in einem stabilen Marktumfeld und bei einer sehr heterogenen Portfoliostruktur erscheint diese Organisationsform von Vorteil.[1]

[1] Vgl. Lube, 1997, S. 314.

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