2.1 Eigenkapital, Reinvermögen und Betriebsvermögen sind identisch

Wie auch bei Einzelunternehmen werden die Begriffe Eigenkapital, Reinvermögen und Betriebsvermögen unterschiedlich verwendet. Dabei meinen alle das Gleiche. Das Handelsrecht verwendet die Begriffe Eigenkapital, Reinvermögen und das Steuerrecht den Begriff Betriebsvermögen.

2.2 Ausweis des Kapitalkontos

Wie auch der Einzelunternehmer weist die Personengesellschaft das positive und negative Kapitalkonto in der Bilanz aus.

Jedoch ist das Kapitalkonto bei Personengesellschaften differenzierter. Hier hat jeder Gesellschafter zusätzlich eigene Kapitalkonten. Die Kapitalkonten der Vollhafter sind im Wesentlichen mit denen eines Einzelunternehmers vergleichbar. Bei den Kommanditisten werden laufende Gewinnanteile solange dem Gesellschafterkonto gutgeschrieben, bis die vereinbarte Pflichteinlage erreicht wird.

2.3 Die Gesellschaft kann das Eigenkapital mindern/erhöhen

Das Eigenkapital kann nicht nur durch Gewinne/Verluste, sowie Privatentnahmen und -einlagen der Gesellschafter beeinflusst werden. Die Gesellschaft kann auch durch die Bewertung von Aktiva und Passiva das Eigenkapital beeinflussen. Wenn bspw. Aktien niedriger bewertet werden, da sich der Kurswert/Börsenkurs dauerhaft mindert, wird auch das Eigenkapital niedriger.

Sind die Gründe für den Kursverlust weggefallen, können die Aktien wieder höher bewertet werden, jedoch nur maximal mit den Anschaffungskosten. Dies führt dann zu einer Eigenkapitalerhöhung.

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