2.1 Das Kapitalkonto ist je nach Rechtsform des Unternehmens veränderlich
Der Einzelunternehmer weist in der Bilanz das positive Kapitalkonto auf der Passivseite aus. Ein negatives Kapitalkonto wird auf der Aktivseite ausgewiesen. Es kann aber auch auf der Passivseite als Minuswert bilanziert werden.
Je nach Unternehmensform kann das Eigenkapital veränderlich oder unveränderlich sein. Bei
- Einzelunternehmen ist das Kapital immer veränderlich (variabel).
- Personengesellschaften wird durch Gesetz, Satzung und Vertrag festgelegt, welche Kapitalanteile unveränderlich sind. Für jeden Gesellschafter wird sowohl ein festes Kapitalkonto (Kapitalkonto I) als auch veränderliches Kapitalkonto (Kapitalkonto II) geführt.
- Kapitalgesellschaften wird durch Gesetz und Satzung festgelegt, welche Kapitalanteile unveränderlich sind. Das Eigenkapital muss zwingend wie folgt gegliedert werden:[1]
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklagen
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Handelsrechtlich müssen alle Kaufleute in der Bilanz das Eigenkapital gesondert ausweisen und hinreichend aufgliedern.[2] Eine bestimmte Form ist nicht vorgegeben.
2.2 Privatvermögen ist dem Handelsrecht fremd
Das Handelsrecht kennt keine Regelungen zum Privatvermögen.[1] In der Handels- und Steuerbilanz dürfen private Vorgänge den Gewinn nicht beeinflussen. Aus diesem Grund müssen diese gewinnneutral behandelt werden. Handelsrechtlich werden Privateinlagen und -entnahmen des Kaufmanns außerhalb der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung über das Kapitalkonto gebucht.
Werden vom Kaufmann dem Unternehmen Werte zugeführt, müssen diese Wirtschaftsgüter bilanziert werden. Als Gegenkonto dient das Kapitalkonto des Kaufmanns bzw. Gesellschafters.
Der Kaufmann überführt einen Pkw aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen
Ein Pkw, der sich im Privatvermögen des Kaufmanns befindet, wird ab sofort zu 100 % für betriebliche Zwecke genutzt. Der Wert am Tag der Nutzungsänderung beträgt 17.500 EUR.
Dieser Vorgang darf den handels- und steuerrechtlichen Gewinn nicht beeinflussen, d. h., der Vorgang muss gewinnneutral bleiben.
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
Pkw | 0320 | 17.500 EUR | 0800 | Kapital | 17.500 EUR |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
Pkw | 0520 | 17.500 EUR | 2000 | Kapital | 17.500 EUR |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Controlling Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen