Aufwendungen können in Aufwendungen, die dem Unternehmenszweck dienen, und in Aufwendungen, die analog den Erträgen betrieblich, aber außerordentlich und betriebsfremd sind, aufgeteilt werden. Betriebliche Aufwendungen sind i. d. R. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, die Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben etc., Abschreibungen auf Sachanlagen, Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital sowie die Steuern, soweit sie den betrieblichen Anteil des Jahresüberschusses betreffen.

Sind diese Untersuchungen abgeschlossen und die entsprechenden Werte ermittelt, kann eine Neugruppierung der Gewinn- und Verlustrechnung anhand des folgenden Schemas vorgenommen werden:

 
1. Produktivertrag
  Gesamtleistung laut GuV-Rechnung
./. Betriebsbedingte Aufwendungen
= Produktivertrag (produktiver Anteil am Jahresüberschuss)
2. Zusatzertrag
  Betriebliche außerordentliche und betriebsfremde Erträge
./. Betriebliche außerordentliche und betriebsfremde Aufwendungen
= Zusatzertrag (betrieblich außerordentlicher und betriebsfremder Anteil am Jahresüberschuss)
 
Hinweis

Einzelne Darstellung der Ertrags- und Aufwandspositionen

Das Schema enthält nur die Hauptpositionen. In der betrieblichen Praxis ist es sinnvoller und auch für die Auswertung ergiebiger, wenn die Ertrags- und Aufwandspositionen einzeln dargestellt werden.

Produktivertrag und Zusatzertrag müssen zusammen den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss ergeben. Je geringer der Anteil des Produktivertrags ist, desto problematischer wird dies für die langfristige Sicherstellung der Liquidität.

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