Die Satzung bildet die wesentliche Grundlage für die Gründung einer Gesellschaft. Der von BLANCO verfolgte Ansatz war, die Satzung auf die notwendigen Regelungen zu beschränken, um Details später separat regeln zu können, damit u. a. spätere Änderungen in der Unternehmensstruktur nicht automatisch zu einer Satzungsänderung führen (z. B. Organigramm und Vollmachten).

Notwendige Angaben sind u. a.

  • der Geschäftszweck,
  • die Ausstattung mit Stammkapital,
  • die Organe (Shareholder, Board of Directors, Chairman, Supervisor, General Manager) der Gesellschaft und
  • die Managementstruktur.

Genehmigung durch lokale Handelsbehörde

Die Satzung muss von der lokalen Handelsbehörde genehmigt werden. Bei größeren Investitionen obliegt die Genehmigung dem "Ministry of Commerce" (MOFCOM). Diesbezüglich müssen Unternehmen einen Antrag, die Satzung sowie die Machbarkeitsstudie und weitere Unterlagen einreichen. Über Annahme oder Ablehnung wird binnen 90 Tagen entschieden.

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