BLANCO hat mit dem Aufbau einer Repräsentanz, nicht zuletzt aus Kostengründen, den ersten Schritt des Markteintritts in China getan. Für die Aufnahme der nun vorgesehenen operativen Tätigkeiten stehen die Investitionsformen des Joint Ventures und der Wholly Foreign Owned Enterprises (WFOE) zur Verfügung. Diese Gesellschaftsformen werden im Folgenden näher vorgestellt.

Foreign Invested Partnerships

Seit 2010 können ausländische Investoren in China auch Personengesellschaften (Foreign Invested Partnership, FIP) gründen. Unternehmen bzw. Investoren haben die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen ausländischen Unternehmen oder einer Einzelpersonen eine FIP zu gründen.

Aktien- und Holding­gesellschaften

Aktiengesellschaften (FICLS) und Holdinggesellschaften (FIHC) stellen Rechtsformen dar, die für die Tätigkeit internationaler Konzerne immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die Vorteile dieser Formen sind vor allem, dass die Kontrollmehrheit der Firma bei ausländischen Unternehmen liegen kann. Ferner ist es möglich, Dienstleistungen an z. B. Tochterunternehmen zu erbringen. Weiterhin bietet diese Gesellschaftsform die Möglichkeit, sowohl als Produktions- als auch Investitionsfirma zu agieren, wobei eine spätere Börsennotierung möglich ist.

4.1 Repräsentanz (Representative Office)

Keine direkte Geschäftstätigkeit erlaubt

Repräsentanzen dürfen kein operatives Geschäft betreiben, sie sind auf indirekte geschäftliche Tätigkeit (Kontaktpflege, Informationsbeschaffung, Marktforschung) beschränkt. Eine Repräsentanz hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, die ausländische Muttergesellschaft haftet in vollem Umfang für die Tätigkeiten. Vorteil dieser Gesellschaftsform ist, dass sie eine vergleichsweise kostengünstige, schnelle und einfache Möglichkeit darstellt, sich mit dem chinesischen Markt vertraut zu machen. Nachteilig ist allerdings, dass sie keine direkte Geschäftstätigkeit ausüben darf, sondern lediglich Hilfstätigkeiten.

Die Eröffnung einer Repräsentanz muss vom chinesischen Handelsministerium oder der entsprechenden lokalen Vertretung genehmigt werden. Der Antragsteller sollte einen von der Genehmigungsbehörde anerkannten chinesischen Sponsor beauftragen. Folgende Dokumente sind für den Antrag vorzulegen:

  • Antragsschreiben,
  • Handelsregisterauszug,
  • Bonitätsbescheinigung der Hausbank,
  • unterschriebener Mietvertrag für die Büroräume,
  • Ernennungsschreiben für den Repräsentanten und
  • dessen Lebenslauf.

Für manche Branchen (z. B. Finanzinstitute, Rechtsberatung) sind noch zusätzliche Genehmigungen von anderen Ministerien und Staatsbehörden erforderlich. Der gesamte Registrierungsprozess dauert i. d. R. nicht länger als zwei Monate. Chinesisches Personal konnte früher nur über eine Vermittlungsgesellschaft wie FESCO oder STAR eingestellt werden, diese Regelung wurde allerdings gelockert.

Steuerpflicht

Ein Representative Office ist verpflichtet, die chinesische "Business Tax" zu zahlen, die i. d. R. auf Grundlage der Bürokosten ermittelt wird. Außerdem gehen die chinesischen Behörden davon aus, dass ein bestimmter Anteil der Gewinne des Mutterhauses dem Representative Office zuzurechnen ist, und verlangen dafür "Corporate Income Tax". Für ein Budget sollten grob 10 % der Kosten für Steuern angesetzt werden. Die genaue steuerliche Situation kann jedoch nur im Einzelfall geklärt werden.

Bei Schließung eines Representative Offices oder Nichtübernahme der Mitarbeiter in eine Folgegesellschaft innerhalb der Unternehmensgruppe stehen den Mitarbeitern nach chinesischem Arbeitsrecht Abfindungen zu. Bei mehr als sechsmonatiger Beschäftigung (auch über Vermittlungsgesellschaften) liegen diese bei einem Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Je nach Provinz kann es hierzu besondere Regelungen geben, die wiederum nur im Einzelfall geklärt werden können.

4.2 Equity Joint Venture (EJV)

Wahl des chinesischen Partners wichtig

Ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) ist die älteste Form der ausländischen Direktinvestitionen in China. Interne Konflikte und enttäuschte Erwartungen haben dazu geführt, dass deutsche Investoren zunehmend Abstand von dieser Investitionsform nehmen. Der Auswahl des richtigen chinesischen Partners kommt in der Tat eine sehr hohe Bedeutung zu, weshalb die gesellschaftsrechtliche Struktur des Partners gründlich geprüft und seine Verpflichtungen und Rechte im Joint Venture genau festgelegt werden müssen. Beispiele dafür sind

  • die Benennung von Positionen im Unternehmen (GM, Finanzleiter, Produktionsleiter etc.),
  • Gerichtsort,
  • anwendbares Recht,
  • Exit-Klauseln sowie
  • Vertraulichkeits- und Wettbewerbsklauseln.

Der ausländische Investor muss i. d. R. 25 % des Stammkapitals beisteuern, die chinesische Partei darf nicht weniger als 5 % halten.

Hohe Eigen­kapital­anforderungen

Die Finanzierung von Gesellschaften in der VR China wurde in letzter Zeit erleichtert, noch immer bestehen jedoch recht hohe Eigenkapitalanforderungen. Außerdem sind Vorgaben für das Verhältnis von registriertem Kapital und Gesamtinvestitionsbetrag zu beachten. Wichtig ist, dass sich in China die Fremdfinanzierung aus investitionsrechtlicher Sicht ...

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