Da es bei der Durchführung einer GWA letztendlich fast immer um den Abbau von Personal geht, können projektbegleitende personelle Maßnahmen den Erfolg der GWA wesentlich beeinflussen. So wird meist zusammen mit der Entscheidung, eine GWA durchzuführen, ein flexibler Personalstopp beschlossen. Die Praxis handhabt dies so, dass jede Neubesetzung nach einer Prüfung durch den Personalausschuss im Hinblick auf interne Neubesetzungs- oder Umbesetzungsmöglichkeiten an den Lenkungsausschuss zur Entscheidung gegeben wird. Dieser entscheidet während der GWA-Durchführung über Neueinstellungen.

Grund hierfür ist, dass zunächst jede, unabhängig von der GWA, frei werdende Stelle die Durchführung der GWA durch vorgezogenen Personalabbau erleichtert. Dagegen muss immer die Frage geklärt werden, ob es sich bei der neu zu besetzenden Stelle um eine Schlüsselstellung im Betrieb handelt, ohne deren Neubesetzung Nachteile zu befürchten wären und deren Neubesetzung nicht durch interne Umbesetzung erfolgen kann. Der flexible Personaleinstellungsstopp unterstützt somit die Durchführung der GWA, indem er sicherstellt, dass zunächst kein neues Personal hinzukommt, in Ausnahmefällen aber sicherstellt, dass Schlüsselpositionen oder sonstige nicht anders wieder zu besetzende Tätigkeiten und Funktionen aufrechterhalten werden können.

 
Praxis-Tipp

Befristete Einstellungen oder Leiharbeit nutzen

Ziehen Sie die vorübergehende Einstellung von Leiharbeitern soweit möglich in Erwägung bis eine endgültige Entscheidung über die jeweilige Funktion getroffen werden kann.

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