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Mietereinbauten (und ebenso Mieterumbauten) sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil auf seine Rechnung vornehmen lässt, wenn sie keinen Erhaltungsaufwand darstellen. Diese Baumaßnahmen können in zu einem vorübergehenden Zweck eingebauten Sachen (Scheinbestandteile), Betriebsvorrichtungen oder sonstigen Mietereinbauten (Mietumbauten) bestehen.[1]

[1] BMF, Schreiben v. 15.1.1976, BStBl 1976 I S. 66; zu den Voraussetzungen von Mietereinbauten als selbstständige Wirtschaftsgüter siehe BFH, Urteil v. 28.7.1993, I R 88/92, BStBl 1994 II S. 164.

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