Wird ein bisher privat vermietetes Gebäude in ein Betriebsvermögen eingelegt, ist es mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung zu aktivieren.[1] Die AfA-Bemessungsgrundlage bilden jedoch die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden sind.[2]

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