Forderungen im engeren Sinne sind Ansprüche eines Unternehmens, die auf schuldrechtlichen Vereinbarungen basieren (u. a. auf Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen gem. § 433 ff. BGB bzw. §§ 611 und 631 ff. BGB). Sie gehören zum Umlaufvermögen.[1] Die Forderungen gegenüber Kunden ergeben sich aus dem Konto "Debitoren". Auf der Aktivseite der Bilanz sind Forderungen je nach Anlass ihrer Entstehung oder ihrer Laufzeit in verschiedene Bilanzpositionen zu untergliedern. Sie gehören zum Umlaufvermögen. Forderungen gegen Kunden dürfen grundsätzlich nicht mit Verbindlichkeiten diesen gegenüber saldiert werden.[2]

Neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gibt es auch Darlehens-, Bank- oder Hypothekenforderungen. Ein Rückdeckungsanspruch ist eine Forderung gegen den Versicherer, die zum Umlaufvermögen gehört.[3]

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