Fremdwährungsverbindlichkeiten können entsprechend den Fremdwährungsforderungen durch Devisengeschäfte gegen Kursverluste abgesichert werden.
Um das Kursrisiko aus dem Kauf der Maschine im Beispiel 2 abzusichern,
- kauft K am 30.9.01 bei der Bank B zum an diesem Tag bestehenden Wechselkurs 130.000 USD
- für 100.000 EUR.
Beide Zahlungen sind am 30.3.02 fällig.
K tritt die Forderung gegenüber B auf Zahlung von 130.000 USD an V ab und teilt dies B mit. B zahlt daher am 30.3.02 130.000 USD an V. Ferner zahlt K am 30.3.02 100.000 EUR an B.
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