Die Einnahmen-Überschussrechnung erleichtert bestimmten Gewerbetreibenden und Freiberuflern die Gewinnermittlung. Statt zu bilanzieren genügt es, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberzustellen. Es entfällt die Einrichtung und das laufende Führen einer umfangreichen Buchführung und das Aufstellen von Bilanzen.
Am Ende jeden Geschäftsjahrs muss eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt werden, die nach der folgenden Formel den Überschuss ermittelt: Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust
Gesetzliche Regelungen finden sich in § 4 Abs. 3 EStG.
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