Das HGB ordnet die Unternehmen in verschiedene Größenklassen ein. Demnach ist ein Kleinunternehmen definiert als ein Unternehmen, dessen Bilanzsumme kleiner ist als 6 Mio. Euro, dessen Umsatz unterhalb von 12 Mio. Euro im Jahr liegt und das weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt. Zwei dieser drei Parameter müssen erfüllt sein. Das gilt zwar im HGB nur für Kapitalgesellschaften, wird aber nach vorherrschender Meinung auch auf Personengesellschaften und Einzelunternehmen übertragen. Eigene Definitionen für Unternehmensgrößen in anderen Gesetzen, z. B. die der Kleinstunternehmer, zeigen, dass diese gesetzlichen Definitionen wirtschaftspolitische Hintergründe haben.

Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Abläufe in Unternehmen sind eher die Kapazitäten, Strukturen und Kompetenzen wichtig. Die Entscheidungsstrukturen bestimmen, ob ein Unternehmen wie ein Kleinunternehmen agiert oder nicht. Ist die Struktur auf eine Person oder eine kleine Gruppe von Personen fokussiert und kann mit dieser Struktur das Unternehmen auch tatsächlich geführt werden, handelt es sich um ein Kleinunternehmen aus unserer Sicht.

Solche Strukturen sind häufig in Einzelunternehmen oder Familienunternehmen zu finden. Eine wachsende Zahl junger Unternehmen aus der Gründerszene erweitert den Kreis der Kleinunternehmen ständig. Gerade Existenzgründer konzentrieren sich notwendigerweise auf ihr Kerngeschäft und benötigen für das Controlling Unterstützung bei der Informationsbereitstellung, der Aufbereitung von Daten und deren Analyse.

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