Berichtswesen wirkt eher "reaktiv" auf Non-Compliance

Das Berichtswesen ist besonders hervorzuheben, da es sämtliche Einrichtungen, Mittel und Maßnahmen eines Unternehmens umfasst, die der Erarbeitung, Verarbeitung, Weiterleitung und Speicherung von Informationen in der Unternehmenspraxis dienen.[1]

Ausgelöst wird das Berichtswesen in der Regel durch einen Anlass, z. B. die Erstellung eines Monatsabschlusses. Auf Basis des spezifischen Ereignisses sollte bei Standardberichten systematisch festgelegt sein, welche Daten in den zu erstellenden Bericht einfließen. Bei Ad-Hoc-Berichten ist wiederum eine individuelle Einschätzung der benötigten Daten notwendig.

Im Rahmen der Einhaltung von gesetzlichen Regeln und gesellschaftlichen Normen wirkt das Berichtswesen hauptsächlich reaktiv, da es dabei helfen kann Verstöße aufzudecken und somit die Folgen des unerwünschten Verhalten zu reduzieren. Die Auswertung der Standardberichte durch kriminologische Analyseinstrumente können als ergänzende Instrumente helfen Wirtschaftskriminalität zu entdecken. Bei der Analyse von Standardberichten können mit Hilfe des Gesetzes von Benford[2] Unregelmäßigkeiten z. B. in Abschlussberichten aufgedeckt werden. Indirekt trägt der Einsatz von Analyseinstrumenten im Berichtswesen zudem zur Prävention bei, da die wahrgenommene Entdeckungswahrscheinlichkeit für wirtschaftskriminelles Handeln erhöht wird. Aufgrund der hohen Kosten, die mit dem Einsatz von kriminologischen Analyseinstrumenten verbunden sind und der indirekten Wirkung, die nur teilweise Einfluss auf das Verhalten der Mitarbeiter im Unternehmen hat, können andere Instrumente im Compliance-Management eine größere Effizienz aufweisen.

[1] Vgl. Weber/Schäffer, 2011, S. 221 ff.
[2] Vgl. Durtschi/Hillison/Pacini, 2004, S. 22 ff.

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