Steuerbilanzpolitik betrifft den laufenden Geschäftsgewinn. Nicht hierher gehören die konstitutiven Unternehmensentscheidungen, die grundlegend für den Bestand des Unternehmens sind: Gründung, Beendigung oder Umgestaltung des Unternehmens. Die steuerlichen Folgen solcher Entscheidungen können außerordentlich bedeutsam sein, so z. B. wegen der Aufdeckung stiller Reserven. In einem solchen Fall stehen die für das Unternehmen lebenswichtigen Grundentscheidungen im Vordergrund; die Steuerfolgen treten zurück.

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