Wie in jedem Jahr hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu einer Vielzahl von Themen rund um die Rechnungslegung und Prüfung geäußert. Der Schwerpunkt lag indes auf dem Bereich der Prüfung, wie die Aktivitäten rund um die Einführung der ISA DE sowie die besonderen Prüfungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zeigen. Ausgewählte Standards, die die Rechnungslegung betreffen, sind:

  • Neufassung des IDW RS HFA 33 zu Geschäften mit nahe stehenden Personen. Dieser Standard betrifft Fragen rund um die Darstellung von Geschäften mit Gesellschaftern oder Mitgliedern der Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsorgane.
  • IDW RS IFA 3 – maßgebend ist also der Immobilienfachausschuss des IDW – stellt Grundsätze auf, wie Immobilien des Anlage- und des Umlaufvermögens voneinander abzugrenzen sind.
  • Hinzuweisen ist auch auf den Entwurf einer Stellungnahme des Immobilienfachausschusses (IDW ERS IFA 1 n. F.), da dieser Anmerkungen zur sehr praxisrelevanten Frage der Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei Gebäuden enthält.
  • Schließlich ist auf das aktuell 4. Update zu den Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf die Rechnungslegung hinzuweisen.

Eine ausführliche Auflistung zu den IDW-Verlautbarungen finden Sie in "Bilanz Check-up kompakt 2024: Übersicht über neue, geänderte und aufgehobene DRS- und IDW-Verlautbarungen".

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