• Die Änderungen dieses IDW Prüfungshinweises sind insbesondere auf folgende Aspekte zurückzuführen:

    • Die Corona-Sonderregelung des § 32 Abs. 10 StromNEV galt nur für das Abrechnungsjahr 2020. Daher sind verschiedenste Streichungen vorzunehmen.
    • Es wurden Änderungen zur Klarstellung des Letztverbraucherbegriffs aufgenommen, u. a. eine ergänzende Definition.
    • Die Übertragungsnetzbetreiber führen einen elektronischen Prozess für die Einreichung und Abwicklung der zu prüfenden Jahresabrechnungen ein. Zur Erläuterung des Prozesses und der Rolle des Wirtschaftsprüfers darin wurde der Abschnitt "Besonderheiten bei der Berichterstattung" ergänzt.

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